Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Alle Pflegebedürftigen mit einer namentlich benannten Pflegeperson haben nach mindestens 6 Monaten einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese muss vorab bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Dafür steht ein Betrag in Höhe von 1.612,00 EUR zur Verfügung. Diese Summe kann auf 12 Monate aufgeteilt oder in einem Monat aufgebraucht werden.

Wenn die Leistungen für Kurzzeitpflege im Jahr nicht oder nicht vollständig aufgebraucht wurden, so können bis zu 806,00 EUR zur Verhinderungspflege angerechnet werden (max. 2418,00 EUR).